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Zustandsorientierte Überprüfung (ZoP)

Im Rahmen der zustandsorientierten Instandhaltung, wie sie in den Richtlinien der Versicherungswirtschaft gefordert wird, müssen Windenergieanlagen entsprechend Ihrer Leistungsklasse

  • WEA kleiner 300 kW: alle 4 Jahre
  • WEA einschließlich 300 kW bis kleiner 1500 kW: alle 2 Jahre
  • WEA ab einschließlich 1500kW: jährlich

überprüft werden.

Ziel der zustandsorientierten Überprüfung ist es Schwachstellen der Anlage bzw. Initialschäden frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen für die Reparatur vorzuschlagen. Entsprechend beinhaltet die Überprüfung nicht nur eine Sicht- und Funktionsprüfung, sondern auch eine Zustandskontrolle des Antriebsstranges per Maschinendiagnose und Videoendoskopie.