Wir erstellen Gutachten für Rotorblätter — sowohl vor dem Aufbau einer WEA, als auch bei…
Im Rahmen einer wkP wurde festgestellt, dass sich der Inspektionsdeckel eines Rotorblattes in der Nabe…
Eine Windkraftanlage kann auch über ihre Entwurfslebensdauer hinaus betrieben werden, sofern die notwendigen Vorraussetzungen eingehalten…
Wiederkehrende Überprüfung nach Baurecht (wkP)
Allgemeiner Bestandteil der Typenprüfungen von Windenergieanlagen sind die Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT). Diese Richtlinien definieren die wiederkehrende Überprüfung von Windenergieanlagen alle 2 bis 4 Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen.
Überprüft wird die Windenergieanlage auf Standsicherheit, Betriebsführungssystem, Rotorblätter, Turm und Gründung. Auch die Dokumentation und ein Funktionstest der WEA sind Bestandteil der Überprüfung.