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Wiederkehrende Überprüfung nach Baurecht (wkP)

Allgemeiner Bestandteil der Typenprüfungen von Windenergieanlagen sind die Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT). Diese Richtlinien definieren die wiederkehrende Überprüfung von Windenergieanlagen alle 2 bis 4 Jahre von einem unabhängigen Sachverständigen.

Überprüft wird die Windenergieanlage auf Standsicherheit, Betriebsführungssystem, Rotorblätter, Turm und Gründung. Auch die Dokumentation und ein Funktionstest der WEA sind Bestandteil der Überprüfung.