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Weiterbetrieb von WEA nach 20 Jahren (BPW)

Sofern die entsprechenden Vorraussetzungen eingehalten und nachgewiesen werden können, ist der Weiterbetrieb einer Windenergieanlage auch über ihre Entwurfslebensdauer (i.d.R. 20 Jahre) hinaus möglich. Ein Gutachten zum Weiterbetrieb nach DIBT und nach den BWE-Grundsätzen „für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW) an Land“ vom Mai 2017 umfasst sowohl eine praktischen Prüfung vor Ort, welche vergleichbar mit einer wkP ist, als auch die Berechnung einer Restlaufreserve. In diesen rechnerischen Nachweis gehen unter anderem die tatsächlichen Betriebsstunden, Wind- und Zusatzlasten ein, die die Anlage während ihrer Lebensdauer erfahren hat. Darüberhinaus müssen bei einer Überprüfung natürlich auch die aktuellsten Richtlinien, der Stand der Technik, sowie etwaige Besonderheiten des Anlagentyps berücksichtigt werden.